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19.09.2012; 13:08 Uhr
BMG bittet Anschlussinhaber zur Kasse
20 US-Dollar gegen Haftungsfreistellung pro illegalem Download

Wie »Music Week« berichtet, geht BMG Rights Management (BMG) im Kampf um illegale Downloads die Anschlussinhaber direkt an. Diese erhalten über ihren Internet-Service-Provider eine Nachricht des Musikverlags, in der dieser einen Vergleich für begangene Urheberrechtsverletzungen, für die die Daten gleich mitgeliefert werden, anbietet. Über einen Link wird man über eine mögliche rechtliche Entbindung durch den Rechteinhaber informiert, wonach eine Zahlung von 20,- US-Dollar den Anschlussinhaber »endgültig, unbedingt, unwiderrufbar und vollkommen hinsichtlich jeglicher rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit der in Frage stehenden Urheberrechtsverletzung entbindet, freispricht und für immer entlastet«. In einer auf der Filesharing-News-Seite »TorrentFreak« einsehbaren Nachricht an einen Anschlussinhaber wird dieser gleich nach dem Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung darauf hingewiesen, dass diese eine Zahlung von 150.000,- US-Dollar nach sich ziehen könnte.

Der amerikanische Anwalt Samuel Perkins, äußert sich gegenüber »TorrentFreak« äußerst kritisch über diese Pirateriebekämpfungsmethode. Dem Anschlussinhaber werde hierdurch der falsche Eindruck vermittelt, dass er in jedem Fall für den durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden haftbar gemacht werden könnte. Er sei aber nach US-Recht nur für solche Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die er bewusst veranlasst oder fördert oder nicht verhindert oder eingrenzt, obwohl er von ihnen profitiert. Perkins sieht in dem Vorgehen eine Verwischung der Vertragsbeziehungen des Anschlussinhabers mit dem Internet-Service-Provider und der Frage nach der Haftbarkeit für Urheberrechtsverletzungen. Hierdurch würden möglicherweise Anschlussinhaber zu Zahlungen aufgefordert, obwohl sie gar nicht haftbar seien.   

Dokumente:

[IUM/kr]

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