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19.10.2012; 13:02 Uhr
Deutscher Kulturrat fordert Überprüfung des Urhebervertragsrechts
»Übernahme der wenigen vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln in die berufliche Wirklichkeit gestaltet sich äußerst schwierig«

Der Deutsche Kulturrat fordert vom Gesetzgeber eine ergebnisoffene Überprüfung des Urhebervertragsrecht, das nun seit mehr als zehn Jahren in Kraft ist. In einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats weist der Geschäftsführer Olaf Zimmermann darauf hin, dass sich selbst in den wenigen Bereichen, in denen gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart wurden, die Übernahme in die berufliche Wirklichkeit äußerst schwierig gestalte. Ein Jahrzehnt nach dem Inkrafttreten des Urhebervertragsrechts sei es dringend notwendig, das Gesetz zu evaluieren und aus den Ergebnissen dieser Überprüfung möglichst schnell Konsequenzen zu ziehen.

Auch die Enquete-Kommission des Bundestags hatte fünf Jahre nach Inkrafttreten des »Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler« in ihrem »Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland« eine Besserstellung der Urheber und ausübenden Künstler in der beruflichen Praxis verneint (vgl. Meldung vom 13. Dezember 2012). Insbesondere die Regelungen der §§ 36, 36 a UrhG zu den gemeinsamen Vergütungsregeln hätten sich in der vorliegenden Form nicht bewährt. Sie hatte daher dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung empfohlen, erneut zu prüfen, mit welchen Regelungen und Maßnahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht werden könne. 

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