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06.11.2012; 14:31 Uhr
Bundesregierung stellt sich hinter Gema-Vermutung
»Für den Veranstalter ist es leichter, den Gegenbeweis zu führen«

Gestern fand im Deutschen Bundestag die Anhörung des Petitionsausschusses zur Petition von Christian Hufgard, dem Vorsitzenden des Vereins Musikpiraten, für eine Abschaffung der Gema-Vermutung statt. Danach müssen Veranstalter oder DJs im Einzelfall nachweisen, dass sie keine Musik aus dem von der Gema verwalteten Repertoire zur Aufführung gebracht haben. Die Petition, die mehr als 60.000 Unterstützer gefunden hat, zielt darauf ab, den enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand, alle genutzten Stücke und aller damit einhergehenden Rechte aufzuführen, von den Veranstaltern abzuwenden und der Gema aufzuerlegen. Während sich die Bundesregierung hinter die Gema-Vermutung stellt, ist Hufgard einer Pressemitteilung des Bundestags zufolge der Ansicht, »wer Geld fordert, muss nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist«. Daher sei es Aufgabe der Gema, anhand von Titellisten zu prüfen, ob bei ihr gelistete Urheber betroffen seien und Gebühren anfielen. Kritik übte er außerdem an der Monopolstellung der Gema

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), ist der Ansicht, dass im Interesse der Durchsetzung von Urheberrechten an der sogenannten Gema-Vermutung festgehalten werden sollte. Stadler wies in der Sitzung des Petitionsausschusses darauf hin, dass die Gema-Vermutung auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruhe. Das Gericht sei dabei der Grundüberlegung gefolgt, »wie es möglich ist, die Rechte der Urheber geltend zu machen«. »Es wäre nicht möglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Gema-pflichtiges Repertoire gespielt worden ist«, so der Staatssekretär. Für den Veranstalter sei es leichter, den Gegenbeweis zu führen. Hinsichtlich der »Monopolstellung« hob Stadler hervor, dass es sich nicht um ein »gesetzgeberisches Monopol« handle. Räumte aber ein, dass eine Konkurrenz angesichts des »faktischen Monopols« schwierig sei. 

Ebenfalls besprochen wurden die Petitionen der Geschäftsführerin des Verbands Mecklenburgischer Ostseebäder, Anett Bierholz, sowie des Musikers Thomas Theophil, die sich gegen das neue geplante Tarifsystem der Gema richten. Erst Anfang September dieses Jahres hat ein bundesweiter Aktionstag gegen die Gema-Reform im Veranstaltungsbereich stattgefunden (vgl. Meldung vom 8. September 2012). Die neuen Vergütungssätze sollen die Grundlage der Lizenzierung für Veranstaltungen mit Live-Musik, ausgenommen reine Konzerte, und mit Tonträgerwiedergaben bilden. Ziel sei eine ausgewogene Tarifstruktur sowie eine vereinfachte Tariflandschaft (vgl. die Meldung vom 17. April 2012). Laut einer Hintergrundinformation der GEMA zu den Tarifen vom 31. Juli 2012 sollen aus zehn Tarifen zwei werden. Die Tarife seien linear aufgesetzt, wodurch das System wesentlich überschaubarer und transparenter werde. Die zugrunde liegenden Parameter seien die Veranstaltungsfläche und das Eintrittsgeld. Im Bereich von null bis zwei Euro Eintritt fällt laut der GEMA immer nur die sogenannte Mindestvergütung an. Sie richtet sich alleine an der Größe des Raumes aus und legt einen Tarif von 22 Euro je 100 Quadratmeter zugrunde. Wenn der Eintritt höher als zwei Euro liegt, so gilt folgende Rechnung: Je 100 Quadratmeter Nettofläche – also der reine Veranstaltungsbereich ohne Neben- oder Wirtschaftsräume – werden maximal 100 Gäste angenommen. Dies entspreche einer durchschnittlichen Auslastung von zwei Dritteln. Auf Basis der Anzahl der Gäste werde nun der Umsatz aus dem Eintrittsgeld errechnet. Zehn Prozent dieses Umsatzes würden nach den neuen Tarifen nun als Vergütung für die Urheber angerechnet. Damit sollen alle Veranstalter im Verhältnis gleich viel zahlen, da nach den neuen Tarifen jede Veranstaltung separat betrachtet und einzeln lizenziert wird. Die Veranstalter sehen in dem neuen System eine »Gleichmacherei«, da nicht immer von voll ausgelasteten Veranstaltungsflächen ausgegangen werden könne.

Die öffentliche Debatte über die Tarifänderung sei berechtigt, so Max Stadler laut der Pressemitteilung des Bundestags. Er wies aber darauf hin, dass die geplante Tarifänderung in 60 Prozent aller Fälle zu einer Verbilligung führen würde. Darüber hinaus betonte Stadler, dass der Staat keinen direkten Einfluss auf die Tarife nehmen könne. Am 26. Oktober habe eine Anhörung aller Betroffenen stattgefunden, bei der man sich »in einigen Punkten angenähert hat«. Die Regierung unterstütze das derzeit stattfindende Schiedsverfahren zur Angemessenheit der Tarife.  

 Dokumente:

[IUM/kr]

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