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28.11.2012; 11:26 Uhr
Google startet Kampagne gegen Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Zeitungsverleger: Google missbraucht marktbeherrschende Stellung für eigene Interessen

Der Entwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird morgen Nacht laut der Tagesordnung des Deutschen Bundestags zwischen 1:50 und 2:25 Uhr im Parlament behandelt. Wie »Beck-Aktuell« berichtet hat Google nun kurz vor dem Termin am 27. November 2012 eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Über einen Link auf der Google-Startseite, der unter der Suchmaske angebracht ist und sich mit der direkten Frage »Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst?« und der Aufforderung »Mach mit: Verteidige Dein Netz« an den User richtet, gelangt man auf den Internetauftritt der Kampagne. Dort kann man ein Kampagnen-Video abspielen und findet unter Links, die mit Aufrufen wie »Misch Dich ein« und »Verteidige Dein Netz« benannt sind, öffentlich zugängliche Kontaktinformationen der Parlamentarier und ihrer Büros sowie Pressespiegel mit kritischen Berichten zum Leistungsschutzrecht.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sieht in der Kampagne einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Internetunternehmens zugunsten eigener Interessen. Einer Pressemitteilung des BDZV zufolge haben der BDZV sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) heute die Kampagne als »üble Propaganda« verurteilt. 

Die Begründung Stefan Twerasers, Country Director von Google Deutschland, für die Kampagne, ein Leistungsschutzrecht bedeute »weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen«, bezeichnen BDZV und VDZ als unseriös. »Die private Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie bisher«. Über einen Link in der Pressemitteilung des BDZV gelangt man auf eine Webseite des Verbands, die ebenfalls Informationen zum Leistungsschutzrecht aufführt. 

Die Bundesregierung hat im August dieses Jahres einen Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen (vgl. Meldung vom 29. August 2012). Er sieht ein ausschließliches Recht für Presseverlage vor, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Durch das Leistungsschutzrecht sollen Presseverleger eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen haben, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von Suchmaschinen mit vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.

Dokumente:

 

 

 

[IUM/kr]

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