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18.12.2012; 12:39 Uhr
LG Berlin verhandelt über Kabeleinspeisegebühren
Kernfrage: Ist Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?

Nachdem der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland im Juli angekündigt hatte, im Streit mit den Öffentlich Rechtlichen um die Einspeisegebühr vor Gericht zu gehen, hat heute der erste Verhandlungstag in dem Prozess gegen den RBB vor dem LG Berlin stattgefunden. Wie »Digitalfernsehen« berichtet, zweifelte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Verhandlung die vom Kabelnetzbetreiber geforderten Gebühren für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender an. Bei der Kernfrage des Prozesses geht es nach Ansicht des Gerichts darum, ob der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung erfüllt. In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte. Eine Entscheidung fiel zunächst nicht. 

In den nächsten Wochen und Monaten werden die Prozessauftakte gegen die weiteren ARD-Anstalten und das ZDF folgen, die ebenfalls verklagt wurden (vgl. zum Bayerischen Rundfunk die Meldung vom 29. August 2012). Mit den Klagen geht Kabel Deutschland gegen die Kündigungen der bis Ende 2012 laufenden Kabelverträge durch die Öffentlich Rechtlichen vor, um die öffentlich-rechtlichen Sender damit weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten. Nach Ansicht von ARD und ZDF ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die Rundfunkanstalten für die Verbreitung ihrer Programme Geld an die privaten Netzbetreiber zahlen müssen. Die Einspeiseentgelte seien »historisch begründet gewesen« und überholt. Zur Begründung ziehen ARD und ZDF die so genannten »Must-Carry«-Regeln nach §§ 50 ff. RStV, insbesondere § 50b RStV heran, wonach Kabelnetzbetreiber grundsätzlich einer gesetzlichen Einspeiseverpflichtung für alle digitalen Hörfunk- und Fernseh-Hauptprogramme von ARD und ZDF unterliegen. Kabel Deutschland stützt sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten zweier Medienwissenschaftler von der Universität Hamburg, welches zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF wie bisher Einspeisentgelte zahlen müssten. Das von Kabel Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten gehe davon aus, dass mit den Privilegien der Öffentlich-Rechtlichen auch eine Entgeltpflicht verbunden sei. 

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[IUM/kr]

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