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10.01.2013; 19:19 Uhr
AG Halle entscheidet über Haftung von Google für beleidigende Blogeinträge
und hebt einstweilige Verfügung gegen Google Deutschland auf

Das Amtsgericht Halle hat eine im Oktober 2012 erlassene einstweilige Verfügung gegen Google Deutschland wegen eines beleidigenden Beitrags auf »blogger.com« wieder aufgehoben. Wie »Beck-Aktuell« berichtet, wies das AG die Klage eines Künstlers aus Halle als unzulässig ab, da für die Plattform nicht Google Deutschland, sondern die Google-Zentrale mit Sitz in den USA zuständig sei. Der Künstler war auf einem von Google betriebenen Forum als »Psychopath« bezeichnet worden. Zunächst war er erfolgreich im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Deutschland vorgegangen. Das AG Halle hatte Google Deutschland zum Entfernen des Artikels aufgefordert. Diesen Beschluss hob das Gericht nun wieder auf. Die deutsche Google GmbH sei unter anderem für Werbung zuständig. Die Blogseite werde aber von der US-Firma Google Inc. betrieben. Gegen diese müsse sich eine Klage richten. Außerdem habe der Kläger wenige Stunden vor seinem Antrag bei dem Gericht seines Wohnorts auch das AG Hamburg eingeschaltet. Dort hat Google seinen Deutschlandsitz. Er habe zwar die dortige Klage wieder zurückgenommen. Wie die Amtsrichterin klarstellte, könne man aber nicht dieselbe Sache an verschiedenen Gerichten anhängig machen.

 

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[IUM/kr]

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