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28.01.2013; 13:53 Uhr
Pirat klagt wegen Verlagsbeteiligung an Einnahmen gegen GEMA
Bruno Kramm verlangt Auskunft über Beträge und verlangt diese samt Zinsen zurück

Der Urheberrechtsbeauftragte der Bundespartei der PiratenBruno Kramm, hat einem Bericht von »Heise Online« zufolge Klage gegen die GEMA bei dem Landgericht Berlin eingereicht. Mit einem Textdichter richtet sich Kramm, der selbst Musiker ist, gegen die Praxis der Verwertungsgesellschaft, Teile der von ihr eingezogenen Tantiemen neben den Komponisten und Textdichtern auch an Musikverlage auszuschütten. Je nach Art der Nutzung erhielten diese 33 bzw. 40 Prozent. Die beiden Musiker, die die gemeinsamen Gründungsmitglieder des Musikprojekts »Das Ich« sind, verlangen Auskunft über die Beträge, die die GEMA von Tantiemen zu gemeinsamen Werken als Verlegeranteil abgeführt hat. Den Betrag verlangen sie nebst Zinsen zurück. 

Kramm hält die Anteile für nicht mehr gerechtfertigt. Wenn die Verleger bis zu 40 Prozent der Vergütung »für die Nutzungseinräumung kassierten«, zahlten sich selbst vermarktende Bands diesen Anteil sprichwörtlich aus der eigenen Tasche, begründete Kramm das Vorgehen gegenüber »Heise Online«. Vorbild für sein Vorgehen ist ein ähnlicher Rechtsstreit, den ein Autor im letzten Jahr gegen die VG Wort geführt hatte. Das LG München I hatte in dem Fall mit Teil-Urteil vom 24. Mai 2012 (Az.: 7 O 28640/11, ZUM-RD 2012, 410 - Volltext bei Beck-Online) die seit Jahrzehnten praktizierte gemeinsame Rechtewahrnehmung von Verlagen und Autoren innerhalb der VG Wort in Frage gestellt und »in einem Einzelfall« eine Beteiligung von Verlagen an Auszahlungen der Verwertungsgesellschaft als unzulässig verneint (vgl. Meldung vom 29. Mai 2012)

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