Fotografenverband klagt gegen neue Google-Bildersuche
Der deutsche Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen Freelens geht gerichtlich gegen die neue Google Bildersuche vor, »um den fortdauernden Eingriff in Fotografenrechte zu beenden«. Google benutze nach den USA nun auch in Deutschland die Fotografen als »kostenlose Bildlieferanten«, lautet der Vorwurf der Vereinigung. Konkret geht es um den von Google bereits in den USA angebotenen Dienst der neuen Bildersuche, mit dem anders als bisher nicht nur »Thumbnails« der jeweiligen Aufnahmen, sondern diese bildschirmfüllend in großer Auflösung via »Hotlinking«, das heißt ohne auf die das Foto enthaltende Ursprungsseite des Fotografen weiterzuleiten, angezeigt werden. In Deutschland ist diese Bildersuchfunktion laut Freelens mittlerweile für iPhone-Besitzer verfügbar. Auf die eigentliche Bildquelle wird nur noch durch einen Link am unteren Bildschirmrand verwiesen, der allerdings ausgeblendet werden kann.
Diese Vorgehensweise widerspreche »der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtssprechung«, so Freelens. Zudem missachte Google massiv die Autorenrechte, indem die Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang gelöst werden - komplette Reportagen würden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei unterschlage Google Bildunterschriften und Autorenhinweise. Nachdem der Suchmaschienenriese nicht auf eine Unterlassungsabmahnung reagiert habe, sei nun am 24. April 2013 Klage beim LG Hamburg gegen die neue Google Bildersuche eingereicht worden.
Dokumente:
- Mitteilung von Freelens vom 26. April 2013
- Urteil des BGH vom 29. April 2010, Az. I ZR 69/08 (Vorschaubilder), ZUM 2010, 580 und Anmerkung von Albrecht Conrad, ZUM 2010, 585 (Volltexte auf Beck Online)
- Urteil des BGH vom 19. Oktober 2011, Az.: I ZR 140/10 (Vorschaubilder II), ZUM 2012, 477 und Anmerkung von Albrecht Conrad, ZUM 2012, 480 (Volltexte auf Beck Online)
Institutionen:
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