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14.05.2013; 08:52 Uhr
VGH Mannheim: Kein exklusiver Zugriff von Juris auf Urteile des BVerfG
BVerfG muss seine Entscheidungen in gleicher Form auch Juris-Wettbewerbern zugänglich machen

Künftig muss das BVerfG seine Entscheidungen neben dem Datenbankbetreiber Juris auch anderen Unternehmen zu denselben Bedingungen und in gleicher Form zugänglich machen. Dies entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim (Az.: 10 S 281/12) und kassierte damit ein erstinstanzliches Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts.

Geklagt hatte der Juris-Wettbewerber Lexxpress. Das Unternehmen warf Medienberichten zufolge dem BVerfG vor, für die Vermarktung der eigenen Urteile einen widerrechtlichen Vertrag mit der Juris GmbH abgeschlossen zu haben. Der vor 20 Jahren geschlossene Vertrag sehe vor, dass Juris für den Bund die Aufgabe übernimmt, die Rechtsprechung und wissenschaftliche Literatur im Verfassungsrecht zu dokumentieren. Lexxpress sah sich durch einen Passus demzufolge das BVerfG ohne Zustimmung von Juris Dokumente nicht an Dritte weitergeben darf in seinen Rechten verletzt und berief sich auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), nach dem alle Personen im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen öffentlicher Stellen gleich zu behandeln sind. Das BVerfG vertrat die Auffassung, das IWG sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, das Urheberrecht schließe Ansprüche anderer juristischer Verlage aus.

Der VGH Mannheim stützte seine Entscheidung u.a. auf einen internen Vermerk des BVerfG selbst, in dem das höchste deutsche Gericht bereits im Jahr 1999 festgehalten hatte, dass der Vertrag mit Juris rechtlich problematisch sei »da aus Gleichbehandlungsgründen andere Privatunternehmen auch in gewissem Umfang Zugang haben müssen«.

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