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22.05.2013; 12:58 Uhr
Produzentenallianz, BFFS und ver.di vereinbaren »Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm«
Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Films und weitgehende Rechtssicherheit

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) haben den »Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm« vereinbart. Mit der gestern veröffentlichten Vereinbarung vom 13. Mai 2013, die den bereits früher zwischen der Produzentenallianz und ver.di verhandelten Manteltarifvertrag und den Gagentarifvertrag ergänzt, sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern bei Kinofilmen geregelt werden. Dies geht aus den Pressemitteilungen der Tarifvertragsparteien hervor.

Der Erlösbeteiligungstarifvertrag schaffe eine neuartige Erstrechte-Vergütung für Filmschaffende, erklärt ver.di-Vize Frank Werneke. »Das ist eine Premiere, die sich sehen lassen kann.« Prof. Dr. Mathias Schwarz, Verhandlungsführer auf Seiten der Produzentenallianz erläutert: »Mit dem Ergänzungstarifvertrag wurde Neuland betreten, da es hier nicht um eine Regelung von Einzelansprüchen ging, sondern um die Ansprüche der größeren Gruppe der Filmurheber (...) sowie der ausübenden Künstler (...).« Mit dem Ergänzungstarifvertrag sei der gesetzliche Auftrag, der vor mehr als 10 Jahren mit dem Urhebervertragsrecht formuliert wurde, in ausgewogenen Regelungen erfüllt, die die Interessen beider Vertragsseiten berücksichtigten, so Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Produzentenallianz

Die neue Vereinbarung sieht drei Stufen der Beteiligungssätze vor, die sich laut ver.di wie folgt zusammensetzen: »Sobald der Produzent die für die Filmherstellung eingesetzten Eigenmittel eingespielt hat, wird eine Beteiligung an allen Verwertungserlösen etwa aus Kinoverleih, Fernsehrechten oder Weltvertrieb von zunächst 7,5 % fällig, bis die meist zur Filmfinanzierung eingesetzten Förderdarlehen zurückbezahlt sind. Danach steigt die Beteiligung auf 12,5 % und schließlich in einer dritten Stufe auf 15 %, sobald weitere Erlöse in Höhe von 20 % der Produktionskosten erzielt sind.«

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