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28.06.2013; 10:26 Uhr
Bundestag beschließt Urheberrechtsnovellen: Nutzung verwaister Werke und Zweitveröffentlichungsrecht
Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht weiterhin in der Kritik

Der Bundestag hat gestern weitere Änderungen des Urheberrechtsgesetz verabschiedet: Neben der Nutzung verwaister und vergriffener Werke auch das Zweitveröffentlichungsrecht für Autoren. Laut einer Nachbesserung (pdf-Datei) der Koalition erfasst die Gesetzesnovelle nun auch »verwaiste Werke«, die noch nicht erschienen oder gesendet, aber der Öffentlichkeit mit Zustimmung des Rechtsinhabers zugänglich sind, berichtet »Heise Online«. Die Ergänzung beziehe sich etwa auf Manuskripte, die in Bibliotheken einsehbar sind. Die Rechte an vergriffenen Werken, die vor 1966 erschienen sind und sich im Bestand öffentlicher Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen oder Archiven befinden, sollen die Verwertungsgesellschaften verwalten. 

Bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde das nun vom Bundestag beschlossene Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht von Rechtsexeperten, der Opposition und dem Bundesrat moniert (vgl. Meldung vom 6. März 2013 und Meldung vom 6. Juni 2013). Einer Meldung von »buchreport« zufolge erklärte Börsenverein-Justiziar Christian Sprang in dem Gesetzgebungsverfahren seien Chancen für eine bessere Lösung vertan worden. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung seien erkennbar nur an Open-Access-Zweitveröffentlichungen, nicht aber an der »wohl als unfinanzierbar angesehenen« primären Veröffentlichung wissenschaftlicher Texte in einem Open-Access-Medium interessiert. Dies sei ein »schlechtes Vorzeichen für die kommende Legislaturperiode, in der sich das Ringen um akzeptables Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft wohl fortsetzen wird«.

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