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22.08.2013; 15:18 Uhr
Erneute Verfassungsklage: Rundfunkbeitrag soll allgemeine Handlungsfreiheit verletzen
Düsseldorfer Jurist will vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen

Onlineberichten zufolge kündigte der Steuerrechtler Thomas Koblenzer vergangene Woche an, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eine Popularklage im Namen einer Münchner Mandantin einzureichen. Er halte die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2011 für verfassungswidrig. Aus seiner Sicht verstoßen Passagen des Staatsvertrags gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung, sodass dieser nichtig sei.

Konkret sehe Koblenzer das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt, weil der seit 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag »die persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und gegebenenfalls beruflichen Bereich beschneide«. Im Frühjahr ist der Jurist in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass der Rundfunkbeitrag »abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren« und wegen mangelnder Zuständigkeit der Landesparlamente für den Erlass einer solchen »Steuer« formell verfassungswidrig sei. 

Bereits im April hat der BayVerfGH einen Eilantrag im Zusammenhang mit dem neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt (vgl. Meldung vom 24. April 2013).

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