mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.10.2013; 19:53 Uhr
VG Berlin untersagt ProSieben regional differenzierte Werbefenster
Bundesweite Sendelizenz steht regionaler Werbung entgegen

Im bundesweit empfangbaren Fernsehprogramm »ProSieben« darf Werbung nicht auseinandergeschaltet und durch regional differenzierte Werbespots ersetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 26. September 2013 entschieden (Az.: VG 27 K 231.12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Die Klägerin beabsichtigte, die Werbeunterbrechungen für regionale Unternehmen attraktiver zu machen, indem sie einzelne Fernsehwerbespots durch dezentrale Werbespots ersetzt. Die Austrahlung regional differenzierter Werbefenster sei bereits von der Sendeerlaubnis umfasst, die ihr die beklagte Mediananstalt Berlin-Brandenburg erteilt hat, so die Argumentation von ProSieben

Das VG Berlin wies die Klage ab. Die geplante Auseinanderschaltung von Werbung sei von der Sendeerlaubnis nicht umfasst, so das Gericht. Die Klägerin sei nur zur Veranstaltung des bundesweit empfangbaren Fernsehprogramms »ProSieben« über Satellit berechtigt. Bei regional differenzierten Werbefenster handele es sich hingegen nicht mehr um ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm, da diese nur innerhalb einzelner Bundesländer verbreitet werden sollen. Auf die regional differenzierte Werbung im Programm der ARD könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, da diese keiner vergleichbaren Zulassung bedarf. Auch einen Anspruch auf Ergänzung der Sendeerlaubnis lehnte das Gericht »in Ermangelung der Rechtsgrundlage« ab. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5043:

https://www.urheberrecht.org/news/5043/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.