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15.10.2013; 15:35 Uhr
Urheberrechtsreform: BVPA appelliert an künftige Bundesregierung
Sichere Rechtsgrundlage für parallele Schutzrechte bei der Gegenstandsfotografie

Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) appelliert mit seiner heutigen Pressemeldung an die künftige Bundesregierung, dass diese bei der weiteren Diskussion um das Urheberrecht auch die an fotografierten Personen oder Gegenständen bestehenden Drittrechte mitberücksichtigen solle. »Solange der Gesetzgeber im visuellen Bereich die parallelen Schutzrechte unberücksichtigt lässt, sind nur Einschränkingen des Urheberrechts zu befürchten, ohne eine Verbesserung für die Internet-Nutzer zu erzielen«, so der BVPA.

Der BVPA spricht sich für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber aus. Man werde den Interessen der Internet-Nutzer an Rechtssicherheit wenig gerecht, wenn man die an abgebildeten Personen und an abgebildeten Gegenständen bestehenden parallelen Schutzrechte in der Urheberrechtsdiskussion weiterhin außen vor läßt, erklärt Alexander Koch, Geschäftsführer des BVPA. Problematisch seien vor allem die an abgebildeten Gegenständen bestehenden Schutzrechte. »Das alleine auf Richterrecht basierende Fotografierverbot des Eigentümers weite der BGH kontinuierlich aus. Die Ausweitung des Designschutzes auf reguläre Fotos führe zu einer weiteren Rechtsunsicherheit«. 

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