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10.12.2013; 11:12 Uhr
Schweizer Urheberrecht soll verschärft werden
»AGUR12« legt Schlussbericht vor

Die vom Schweizer Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zum Urheberrecht »AGUR12« hat nach 15 Monaten Beratungszeit ihren Schlussbericht (pdf-Datei) vorgelegt (vgl. Meldung vom 24. Mai 2013). Die gewerbsmäßige Verbreitung von geschützten Werken im Internet soll unterbunden werden. Den Rechteinhabern sollen wirkungsvollere Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ihre Rechte durchzusetzen.

Konkret schlagen die Vertreter von Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern und Verbrauchern vor, dass auf eine Anzeige der Rechteinhaber hin urheberrechtsverletzende Inhalte von den Hostprovidern selbst entfernt werden (»take down«). Zudem sollen die Diensteanbieter sicherstellen, dass kein erneuter Verstoß gegen das Urheberrecht stattfinden kann. Es soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Anbieter, »die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu ihrem Geschäftsmodell machen«, das erneute Hochladen der illegalen Inhalte (»im Rahmen des Zumutbaren« ) zu verhindern haben (»stay down«). Sofern die illegal kopierten Dateien bei Online-Diensten außerhalb der Schweiz gespeichert sind, sollen diese mit Netzsperren unzugänglich gemacht werden. 

Auf Verlangen des Rechteinhabers und von Behörden sollen Internet Service Provider (ISP) künftig einen Warnhinweis in den Web-Browser des Nutzers einblenden, so die Vorstellung der »AGUR12«. In besonders schweren Fällen von Urheberrechtsverletzungen und nach wiederholter Nichtbeachtung eines Warnhinweises sollen die Nutzer verpflichtet werden, sich vor dem »Weitergebrauch ihres Anschlusses in angemessener Weise zu schützen«. Wer dennoch in »großem Ausmaß rechtswidrig in Tauschbörsen Inhalte anbietet« soll zivilrechtlich belangt »und/oder strafrechtlich verfolgt werden können, wofür eine Identifikation unverzichtbar ist«. Auch hierfür müssten erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. 

Das Justizministerium wird nach eingehender Analyse des Berichts über das weitere Vorgehen entscheiden und einen Gesetzvorschlag erarbeiten, so Medienberichte.  

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Institutionen:

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