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17.12.2013; 16:09 Uhr
LG Köln entscheidet im Urheberrechtstreit um Werbekampagne »Blaue Couch«
Düsseldorfer Fotograf bekommt teilweise Recht

Das LG Köln hat den Stadtwerken Bonn (SWB) bestimmte Motive für ihre seit dem Jahr 2008 laufende Werbekampagne »Blaue Couch« untersagt (Az.: 14 O 613/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw.  ZUM-RD folgt). Onlinemedien zufolge hat das Gericht dem Düsseldorfer Fotograf Horst Wackerbarth teilweise Rechte gegeben. Wackerbarth verklagte die Stadtwerke, weil die Kampagne mit »Blauer Chouch« ein Plagiat seiner Fotoserie mit »Roter Couch« sei. Mit dieser ist Wackerbarth seit 1979 in 52 Ländern unterwegs und fotografiert darauf Menschen in ihrem Lebensumfeld. 70.000 fotografierte Personen sollen am Ende seine »Galerie der Menschheit« formieren.

Wie die »Bonner Rundschau« meldet, betonten die Richter, dass die bloße Präsentation eines Gegenstands als Kunstwerk nicht zum Urheberschutz führe. Die »Rote Couch« sei das einzige verbindende Element von Wackerbarths Fotos, und für die könne ein Sonderrechtsschutz nur geltend gemacht werden in der konkreten Umsetzung der Einzelbilder. Für sechs konkrete »Rote-Couch«-Motive von mehr als 400 Bild-Motiven erkannten die Richter die notwendige Schöpfungshöhe und untersagten den beklagten Stadtwerken deren weitere Nutzung. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 EUR.

Dokumente:

[IUM/ct]

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