mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.12.2013; 14:35 Uhr
OLG Köln: Ausschließliches Verwertungsrecht eines Filmwerks in diversen Sprachen führt nicht zu Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen
Ausdrückliche lizenzvertragliche Absprache erforderlich

Der Inhaber der Verwertungsrechte eines Films kann Lizenznehmern die Verwertung dieses Films in fremden Sprachen durch sogenanntes Filesharing nicht verbieten, wenn die lizenzvertragliche Absprache neben dem eingeräumten Verwertungsrecht nicht zugleich die ausdrückliche Verpflichtung des Lizenzgebers enthält, im Lizenzgebiet keine weiteren Sprachversionen auszuwerten. Dies hat das OLG Köln mit erst jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 23. September 2013 entschieden (Az.: 6 W 254/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Die Antragsstellerin hat für Deutschland ein ausschließliches lizenzvertragliches Recht zur Verwertung des streitgegenständlichen Films u.a. im Kino- Video- und Onlineberich für die englischsprachige Originalversion sowie für die deutsche, flämische und holländische Sprachfassung. Der Film wurde in Deutschland auch in russischer Sprache im Wege des Filesharing verwertet. Hiergegen wendete sich die Antragsstellerin und beantragte Auskunfterteilung gem. § 101 Abs. 2 UrhG. Das LG Köln hat antragsgemäß entschieden. Das OLG Köln gab wiederum der Beschwerde des Antragsgegners statt. 

Aus dem Umstand, dass die Antragsstellerin ein ausschließliches Verwertungsrecht des gegenständlichen Films in diversen Sprachen besitzt, folge kein Verbietungsrecht einer russischen Sprachfassung des Filmwerks, so das Gericht. Das Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG werde grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart bestimmt und finde seine Grenzen regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. In einer früheren Entscheidung hatte der Senat ein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen nur unter der Voraussetzung bejaht, dass die lizenzvertraglichen Absprachen die ausdrückliche Verpflichtung des Lizenzgebers enthielten, in Deutschland keine weiteren Sprachversionen auszuwerten. Zu einer Ausweitung des Verbietungsrechts auf Konstellationen wie die vorliegende, wo es an einer entsprechenden Vereinbarung fehle, sehe der Senat sich nicht veranlasst.

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5102:

https://www.urheberrecht.org/news/5102/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.