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16.01.2014; 14:07 Uhr
EGMR zeigt Grenzen des »Kiss and Tell«-Journalismus auf
Buch über Romanze mit ehemaligem finnischen Regierungschef verletzt Art. 8 EMRK

Der EGMR hat mit zwei Urteilen vom 14. Januar 2014 entschieden, dass »kiss and tell« zulässig sein kann (Appl. nos. 69939/10 und 73579/10). Der Enthüllungsjournalismus finde aber seine Grenze im Bereich der »intimate interactions«. 

Es ging um ein gemeinsam mit ihrem Verleger verfasstes Buch von Susann Ruusunen über ihre neun Monate andauernde Beziehung mit dem damaligen finnischen Premierminister. In dem Buch (»Die Braut des Premierministers«) schildert Ruusunen die neun Monate ihres Lebens, in denen sie sich mit dem damals frisch geschiedenen Regierungschef verabredete und eine Liebesbeziehung aufnahm. Das Buch enthalte auch Anspielungen auf das gemeinsame Liebesleben, so der EGMR. 

Wie Hans Peter Lehofer in seinem Blog berichtet, endete das bis zum Obersten Gerichtshof Finnlands geführte Verfahren mit Urteilen gegen die Autorin und den Verleger. Nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs enthielt das Buch an sieben Stellen unzulässige Informationen über das Privatleben des Premieministers. Der EGMR hatte zu prüfen, ob die finnischen Gericht einen fairen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen, der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 EMRK einerseits und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK andererseits, geschaffen haben. Hierfür legte der Gerichtshof die in den Urteilen in Sachen »Caroline von Hannover Nr. 2« und »Axel Springer AG« ausgearbeiteten Kriterien (vgl. Meldung vom 7. Februar 2012) zugrunde und kam zu dem Ergebnis, dass die nationalen Gerichte die Standards des Art. 10 EMRK hinreichend geprüft hätten und dies auch in ihren Urteilen erkennbar sei. Die von den nationalen Gerichten herangezogenen Gründe seien relevant und ausreichend gewesen, um zu belegen, dass der Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war.  

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