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19.02.2014; 14:55 Uhr
Werbepartner von Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive
LG Hamburg untersagt weitere Abmahnungen

Medienberichten zufolge ist ein Werbepartner der Pornoseite Redtube infolge der Abmahnwelle im Dezember 2013 selbst gerichtlich gegen die Abmahnungen des Schweizer Rechteverwerters The Archive AG vorgegangen. Das LG Hamburg hat mit erst jetzt veröffentlichter Entscheidung vom 19. Dezember 2013 The Archive verboten, weitere Abmahnschreiben wegen des Streamens von Inhalten aus dem Redtube-Angebot zu versenden (Az.: 310 O 460/13).

Wie »Telemedicus« meldet, begründete das Gericht seinen Beschluss damit, dass die Abmahnungen geeignet seien, die Kundenbeziehungen zwischen den Abgemahnten und Redtube zu gefährden. Dies stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dieser sei auch nicht gerechtfertigt, da die Abmahnungen jedenfalls in der dort vorliegenden Form unberechtigt gewesen seien. Ungeachtet der Zweifel, ob Streaming überhaupt abmahnfähig oder die Abmahnwelle rechtsmissbräuchlich sei, sei für das Gericht entscheidend gewesen, dass den Abgemahnten nicht klar ersichtlich dargestellt wurde, weshalb es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle gehandelt haben soll und weshalb User das hätten erkennen müssen. Ferner sei die verlangte Unterlassungsverpflichtung zu weit formuliert, da auch legales Streaming aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle erfasst sei.  

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[IUM/ct]

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