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26.02.2014; 14:57 Uhr
LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung bei Verwendung der Produktfotos anderer »Amazon«-Händler
Stillschweigende Einwilligung durch Upload der Bilder auf »Amazon«-Plattform

Das LG Köln hat mit Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden, dass der Online-Händler, der seine Produktfotos auf der Internet-Plattform »Amazon.de« einstellt, sich stillschwiegend damit einverstanden erklärt, dass die Bilder auch durch andere »Amazon«-Händler verwendet werden dürfen (Az.: 14 O 184/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Das Gericht bezweifelt zwar die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel zur Rechteeinräumung aufgrund der Amazon-AGB. Im Ergebnis sind die Richter aber der Auffassung, dem Rechteinhaber müsse bei Nutzung des »Amazon«-Dienstes bewusst sein, dass andere Unternehmer seine Abbildungen auch verwenden würden. Aus diesem Grund könne nicht von einer Urheberrechtsverletzung ausgegangen werden. 

[IUM/ct]

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