LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung bei Verwendung der Produktfotos anderer »Amazon«-Händler
Das LG Köln hat mit Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden, dass der Online-Händler, der seine Produktfotos auf der Internet-Plattform »Amazon.de« einstellt, sich stillschwiegend damit einverstanden erklärt, dass die Bilder auch durch andere »Amazon«-Händler verwendet werden dürfen (Az.: 14 O 184/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Das Gericht bezweifelt zwar die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel zur Rechteeinräumung aufgrund der Amazon-AGB. Im Ergebnis sind die Richter aber der Auffassung, dem Rechteinhaber müsse bei Nutzung des »Amazon«-Dienstes bewusst sein, dass andere Unternehmer seine Abbildungen auch verwenden würden. Aus diesem Grund könne nicht von einer Urheberrechtsverletzung ausgegangen werden.
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