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14.03.2014; 11:16 Uhr
OGH: Kein Redaktionsgeheimnis für User-Postings in Online-Foren
Tageszeitung muss Nutzer-Daten ihrer Website herausgeben

Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat mit Urteil vom 23. Januar 2014 entschieden, dass User-Postings in Online-Foren von Zeitungen nicht dem Redaktionsgeheimnis unterliegen (Az.: 60b 133/13x - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Wenn Dritte ein »überwiegendes rechtliches Interesse« glaubhaft vermitteln können, haben sie ein Recht, die Identität der Nutzer zu erfahren, so der OGH.

Die Kläger, zwei österreichische Politiker, sahen sich durch Postings auf der Website »oe24.at«, dem Online-Ableger der Tageszeitung »Österreich«, beleidigt und forderten von der Betreiberin der Website, die Preisgabe der E-Mail-Adressen und Namen der Nutzer - auch wenn die betreffenden Postings bereits gelöscht wurden. Die Beklagte verweigerte die Herausgabe der Daten unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis gem. § 31 MedienG.

Der OGH begründet seine Entscheidung damit, dass Betreiber nicht-moderierter Online-Foren bei entsprechender Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses nach dem E-Commerce-Gesetz die Identitäten herausgeben müssen. Das Redaktionsgeheimnis greife hier nicht, da es Postings, »die völlig ohne journalistische Kontrolle und Bearbeitung und allein aus dem eigenen Antrieb des Nutzers veröffentlicht werden, am notwendigen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit [i.S.d § 31 MedienG] mangelt«. 

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[IUM/ct]

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