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18.03.2014; 10:16 Uhr
Petitionsausschuss gegen komplette Abschaffung der Gema-Vermutung
Empfehlung: Überprüfung unter Berücksichtigung des sich verändernden Musikmarktes

In einer vom Verein Musikpiraten veröffentlichten Empfehlung spricht sich der Petitionsausschuss des Bundestages gegen die in der von Christian Hufgard, dem Vorsitzenden des Vereins, initiierten Petition (vgl. Meldung vom 6. November 2012) geforderte Aufhebung der sogenannten Gema-Vermutung (§ 13c UrhWahrnG) aus.

»Ohne die Gema-Vermutung«, so die Begründung des Petitionsausschusses, »könnten sich Rechtsverletzer letztlich mit der pauschalen Behauptung einer Vergütungspflicht und Rechtsdurchsetzung entziehen, dass sie lediglich gemein- bzw. Gema-freie Werke gespielt haben«. Die Gema müsse dann für jeden Einzelfall ihre Rechtsinhaberschaft darlegen und beweisen, was angesichts der großen Anzahl der wahrgenommenen Werke von einer Vielzahl von Urhebern und der komplexen Rechtsübertragungsketten einen so hohen Aufwand bedeuten würde, dass die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlich in Frage gestellt würde. »Urheber müssten befürchten, dass die Gema nicht mehr effektiv und umfänglich ihre Rechte wahrnehmen könnte.« Die durch die Vermutung bewirkte Umkehr der Beweislast wirke im Interesse der Urheber diesen erheblichen Nachteilen entgegen, so der Ausschuss, was auch dem Grundgedanken der höchstrichterlichen Rechtsprechung, auf der die Gema-Vermutung beruht, entspreche. Demgegenüber sei es einzelnen Nutzern (insbesondere Veranstaltern) durchaus zumutbar, entsprechende Nachweise zu führen. 

Der Petitionsausschuss weist jedoch auf den seit einigen Jahren stattfindenden Umbruch im Musikmarkt hin, der »ggf. auch Auswirkungen auf den Fortbestand der sogenannten Gema-Vermutung haben könnte«. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, dass »in näherer Zukunft« vom Gesetzgeber überprüft werden sollte, ob die Gema-Vermutung bzw. die Regelung in § 13c Abs. 2 UrhWahrnG in bisheriger Form weiter Bestand haben können oder Anpassungen an die sich verändernde Realität im Musikgeschäft erforderlich sind«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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