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23.04.2014; 09:10 Uhr
Bibliotheksverband fordert Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern
Börsenverein: »Lizenzen statt Regulierung«

Im Rahmen der gestrigen Auftaktveranstaltung zur europäischen Kampagne »The Right to E-Read« hat der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) den Gesetzgeber aufgefodert, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Vertreter des Bibliothekswesens fordern neben einer »Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberrecht«, »die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher«. 

Eine der Hürden der E-Medien Ausleihe der Öffentlichen Bibliotheken sei, so deren Vertreter, dass sie im Hinblick auf den Erwerb einzelner E-Books von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung abhängig seien. Anders als bei physischen Medien hätten Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien. Daher fordert der Vorsitzende des dbv, Dr. Frank Simon-Ritz: »Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten.«

Der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) sieht in der Forderung des dbv eine Gefährdung für die Entwicklung des jungen E-Book-Markts und insbesondere für die Entstehung nachhaltiger E-Book-Geschäftsmodelle. Er befürchtet »gravierende Konsequenzen für Urheber, Verleger und die gesamte Literaturversorgung«. Der Börsenverein appelliert daher in der aktuellen Debatte für den Abschluss von Lizenzverträgen über die Nutzung von E-Book- oder Audiobook-Dateien. Dieser Weg führe schnell, gut und kostengünstig für den Leser zum Ziel, sichere die Vergütung für Autoren und schaffe eine flexible und nachhaltige Grundlage für ein weiteres Wachstum des deutschsprachigen E-Book-Markts im Interesse aller. 

Zur Beschleunigung und Erleichterung der Erarbeitung vernünftiger Lizenzierungslösungen spricht sich der Börsenverein für eine Freistellung des Bereichs vom geltenden gesetzlichen Kartellverbot aus. Denn nach derzeitiger Rechtslage sei es den Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins kartellrechtlich verwehrt, über branchenweite Lizenzierungslösungen für die E-Book-Nutzung durch öffentliche Büchereien mit Bibliotheksverbänden wie dem dbv zu verhandeln.

Auch der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) moniert die aktuelle europäische Bibliotheken-Kampagne. Die Behauptung, durch das geltende Urheberrecht würde der Kernauftrag der Bibliotheken, Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, unterlaufen, sei »irrenführend, enttäuschend und wenig zielführend«, so der Verband.  

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