mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.05.2014; 08:59 Uhr
Innenministerium scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen »FragDenStaat.de«
BMI-Gutachten im konkreten Fall nicht urheberrechtlich geschützt

Anfang des Jahres ließ das Bundesinnenministerium (BMI) die Betreiberin der Internetseite »FragDenStaat.de« wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen. Das Ministerium warf dem Portal vor, ein internes Gutachten aus dem Jahr 2013 entgegen einem Vermerk des BMI veröffentlicht zu haben (vgl. Meldung vom 23. Januar 2014). 

Wie nun bekannt wurde, hat sich »FragDenStaat« erfolgreich im Eilverfahren durchgesetzt. Das BMI hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform beantragt und war damit in zwei Instanzen gescheitert. Wie »Telemedicus« berichtet, haben sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht zu Gunsten des Portals entschieden (Az.: 15 O 58/14 und 24 W 21/14 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen damit, dass das streitgegenständliche Gutachten des BMI nicht urheberrechtlich geschützt sei. Nach den Ausführungen des Kammergerichts komme es für die Schutzfähigkeit des Gutachtens nicht auf dessen Inhalt, sondern auf dessen sprachliche Formulierung an. Gedanken und Lehren müssen »in ihrem Kern, ihrem gedanklichen Inhalt, in ihrer politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aussage, Gegenstand der freien geistigen Meinungsäußerung bleiben« und können »nicht auf dem Weg über das Urheberrecht monopolisiert« werden, so das Kammergericht. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5204:

https://www.urheberrecht.org/news/5204/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.