mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.05.2014; 10:58 Uhr
OLG Koblenz: Kein umfassender Löschungsanspruch von Fotos und Videos nach Beziehungsende
Erotische und intime Aufnahmen sind aber zu löschen

Die während der Beziehung im Einvernehmen erfolgte Fertigung von Lichtbildern und Filmaufnahmen stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person dar. Aufgrund veränderter Umstände ist dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person bei intimen und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffenden Aufnahmen jedoch Vorrang vor der Tatsache zu gewähren, dass sie der Anfertigung dieser Aufnahmen zu irgend einem Zeitpunkt zugestimmt hat. Nach dem Ende einer Liebesbeziehung kann daher verlangt werden, dass der frühere Partner intime Foto- und Videoaufnahmen von Datenträgern löscht. Ein Anspruch auf vollständige Löschung sämtlicher die betroffene Person zeigenden Aufnahmen besteht nicht.

Dies hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 20. Mai 2014 im Rahmen des Berufungsverfahrens entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts vollumfänglich bestätigt (Az.: 3 U 1288/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Zur Begründung führt das Gericht aus, soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei die Einwilligug der Klägerin zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt worden. Die Einwilligung könne aber auch widerrufen werden, da das den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Interesse der Klägerin an der Löschung der Aufnahmen höher zu bewerten sei als das Eigentumsrecht des Beklagten an der Existenz der Aufnahmen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5211:

https://www.urheberrecht.org/news/5211/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.