mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.05.2014; 08:42 Uhr
LG Berlin erlässt Versäumnisurteil gegen Messenger-Dienst
WhatsApp muss AGB in deutscher Sprache bereitstellen

Das LG Berlin hat mit Versäumnisurteil vom 9. Mai 2014 entschieden, dass das mittlerweile zu Facebook gehörende US-Unternehmen WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache bereitstellen muss (Az.: 15 O 44/13). Bislang wurden die »Terms of Service« auf der ansonsten deutschsprachigen Website nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass dies Nutzern in Deutschland nicht zumutbar sei. Es sei nicht zu erwarten, dass jeder Verbraucher die Vertragsbedingungen in englischer Fassung ohne Weiteres verstehen kann. Auch das Impressum sei entsprechend den Vorgaben des deutschen Rechts zu gestalten, so das Gericht.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass es die Klage nebst Übersetzung förmlich am Sitz der Beklagten zustellen hat lassen. Diese habe die Entgegennahme der amtlichen Dokumente verweigert. Da auch zur Verhandlung kein Vertreter von WhatsApp erschien, hat das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5214:

https://www.urheberrecht.org/news/5214/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.