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20.06.2014; 10:42 Uhr
EuGH-Generalanwalt bestärkt System der Privatkopievergütung
Erhebung einer Privatkopievergütung auf Handy-Speicherkarten mit EU-Recht vereinbar

In dem Rechtsstreit der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan Bandkopi gegen Nokia (C-463/12) hat der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge vorgelegt. Er ist der Auffassung, dass die Erhebung einer Privatkopievergütung auf Speicherkarten von Mobiltelefonen mit geltendem EU-Recht vereinbar ist.

Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) stehe grundsätzlich einer entsprechenden nationalen Regelung nicht entgegen, »die die Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf Speicherkarten von Mobiltelefonen vorsieht, soweit der angmessene Ausgleich, der zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern und Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss, gewährleistet ist, und folglich ein Zusammenhang zwischen Erhebung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Karten zur privaten Vervielfältigung besteht, da die primäre oder wesentliche Funktion dieser Karten insoweit keine Auswirkungen hat«, so Villalón. Zur Frage der Zulässigkeit der dänischen Regelung, die die Erhebung einer Privatkopievergütung auf Speicherkarten von Mobiltelefonen, nicht jedoch auf andere Speichermedien wie MP3-Player und iPods, vorsieht, führt Villalón aus, es sei Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob eine objektive Rechtfertigung für einen solchen Ausschluss gegeben sei.

Im Ausgangsverfahren verlangt die dänische Verwertungsgesellschaft Zahlung von umgerechnet rund zwei Millionen Euro als Privatkopievergütung für Musiktitel und Videos auf Speicherkarten, die Nokia zwischen 2004 und 2009 importiert und in Dänemark vermarktet hat. 

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