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30.06.2014; 10:04 Uhr
Kachelmann hat erneut Erfolg im Streit um Artikelausschnitt in der »Emma«
OLG Köln bestätigt Persönlichkeitsrechtsverletzung

Wie »Spiegel Online« berichtet, mussten Alice Schwarzer und der »Emma«-Frauenverlag erneut eine Niederlage gegen den Moderator Jörg Kachelmann einstecken. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln sei es den Beklagten auch in Glossen untersagt, den Eindruck zu erwecken, Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Das Gericht bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung (vgl. auch Meldung vom 5. Juli 2012).

Alice Schwarzer hatte in ihrer Frauenzeitschrift »Emma« die Begriffe »einvernehmlicher Sex« und »Unschuldsvermutung« als Unworte des Jahres 2011 vorgeschlagen. Zur Begründung solle »man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden« fragen. Mit »Claudia D.« hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn angezeigt hatte.

Die Richter sahen darin die Persönlichkeitsrechte des im Mai 2011 freigesprochenen Kachelmann verletzt, weil dem Leser der Eindruck aufgedrängt werde, jener habe Claudia D. vergewaltigt. Eine Revision ließ das OLG Köln »mangels grundsätzlicher Bedeutung« nicht zu. 

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[IUM/ct]

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