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04.07.2014; 08:58 Uhr
EU-Kommission: Aktionsplan zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten

In ihrem am Dienstag beschlossenen EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (pdf-Datei) definiert die EU-Kommission ein neues Maßnahmenpaket, welches Inhaber von Marken-, Patent- oder Urheberrechten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in der Praxis unterstützen soll. Mit dem Aktionsplan beabsichtigt die EU-Kommission, ihre Politik hinsichtlich des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum neu auszurichten, hin zu einer besseren Beachtung der geistigen Eigentumsrechte durch alle wirtschaftlichen Akteure. Nach dem Grundsatz »Follow the money« orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen insbesondere an dem Ziel, gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen, erklärt EU-Kommissar Michel Barnier

Ergänzend zu dem in der Mitteillung der EU-Kommission vom 1. Juli 2014 vorgestellten Zehn-Punkte-Plan (pdf-Datei) zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums wurde auch eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern verabschiedet. 

Bereits in 2014 und 2015 will die EU-Kommission die Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums einleiten und durchführen. Sie fordert u.a. das EU-Parlament, den EU-Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an den anstehenden Arbeiten zu beteiligen.

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