Künstlersozialabgabe: Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf
Onlineberichten zufolge hat der Bundestag am späten Abend des 3. Juli 2014 einstimmig den »Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes« (KSAStabG) gebilligt, wonach die Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) künftig strenger kontrolliert werden soll. Die Deutsche Rentenversicherung soll demnach die Prüfung von Unternehmen, die freischaffende Künstler beschäftigen, ab 2015 deutlich ausweiten.
Durch die zusätzlichen Prüfungen der sozialabgabepflichtigen Unternehmen werden Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro jährlich erwartet. Der bereits in der vergangenen Legislaturperiode gestartete Versuch, die Kontrollen zu verschärfen, scheiterte insbesondere an Befürchtungen, die Kontrolle der Abgabe würde erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes. Damit sei ein »wichtiger Schritt zu mehr Abgabengerechtigkeit und zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse« geleistet worden. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lobt die Entscheidung des Bundestages als »wichtige Maßnahme zur Sicherung der Künstlersozialkasse«.
Dokumente:
- Meldung bei RP Online vom 5. Juli 2014
- Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 4. Juli 2014t
- Pressemitteilung des DJV vom 4. Juli 2014
Institutionen:
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