mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.07.2014; 10:35 Uhr
BGH zur Beurteilung einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung
Sinndeutung des Aussagegehalts darf nicht auf rein isolierter Betrachtung beruhen

»Bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.« Dies hat der BGH mit heute veröffentlichtem Urteil vom 27. Mai 2014 entschieden (Az.: VI ZR 153/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Chefredakteurin einer deutschen Tageszeitung ging gerichtlich gegen die Verlegerin einer anderen deutschen Tageszeitung vor. Die Beklagte hatte in einem Artikel über die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Autorisierung eines von der Klägerin für das Buch »Die vierte Gewalt« gegebenen Interviews berichtet. Mit dem Vorwurf, die dem Artikel zu entnehmende Aussage, sie habe die Abschrift des Gesprächs zunächst gelobt und erst nach Monaten seien Probleme aufgetaucht, sei erweislich falsch, weil sie zeitlich umgekehrt, zuerst die Autorisierung verweigert und erst dann die Transkription gelobt habe, nahm die Klägerin die Beklagte zunächst auf Unterlassung und auf Widerruf sowie auf Abdruck einer Gegendarstellung in Anspruch, verfolgte diese Ansprüche aber im Laufe des Prozesses nicht weiter. In der Revision ging es nurmehr um die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. 

Der BGH lehnt, wie zuvor das Berufungsgericht, den geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ab. Anders als die Vorinstanzen geht der VI. Zivilsenat jedoch davon aus, dass es bereits an einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin fehlt. Ob eine Äußerung die Eignung besitzt, sich abträglich auf das Bild des Betroffenen in der Öffentlichkeit auszuwirken, hänge davon ab, welcher Aussagegehalt ihr zukommt. Im konkreten Fall stellt der BGH fest, »dass es zwar zutreffen mag, dass der von der Klägerin beanstandete Satz isoliert betrachtet den Eindruck vermittelt, die Klägerin habe sich widersprüchlich verhalten (...). Im Gesamtzusammenhang des Artikels trete dieser Aussagehalt aber völlig in den Hintergrund. Aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsempfängers sei Gegenstand des Artikels die - zunächst neutrale - Darstellung eines Streits über die Autorisierugn des von der Klägerin gegebenen Interviews. Ein herabwürdigender Aussagegehalt könne dem nicht entnommen werden.

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5252:

https://www.urheberrecht.org/news/5252/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.