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29.10.2014; 14:55 Uhr
HABM: Datenbank zu verwaisten Werken einsatzbereit
Vereinfachter Zugriff für öffentliche Kultureinrichtungen

Seit dem 28. Oktober 2014 ist die EU-weite Online-Datenbank für verwaiste Werke einsatzbereit.

Gemäß Art. 3 Abs. 6 der Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 5–12) soll das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eine einzige öffentlich zugängliche Online-Datenbank einrichten und verwalten.

Zugang zu der Datenbank haben öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen und Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten der Mitgliedstaaten. Diese zugangsberechtigten Organisationen können durch die Datenbank auf verwaiste Werke zugreifen. Zugleich sollen sie dort Werke speichern, die sie bei einer sorgfältigen Suche als verwaist identifiziert haben. Die dazu notwendigen Informationen über verwaiste Werke leiten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an das HABM weiter.

Dokumente:

[IUM/fs]

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