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03.11.2014; 15:55 Uhr
Bundeskriminalamt (BKA): Sperrcode-Überwindung bei Mobilfunkgeräten im Rahmen von Ermittlungsverfahren
Mobilfunkgeräte müssten unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften sichergestellt worden sein

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 antworte die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linken vom 18. September 2014 über »Neue digitale Überwachungsmethoden«.

Im BKA würden demnach »zur Überwindung von Gerätesperrcodes bei Kommunikationsgeräten (Mobilfunkgeräten)« kommerziell verfügbare Software-Werkzeuge eingesetzt. Allerdings wende das BKA diese ausschließlich bei Mobilfunkgeräten an, welche »zuvor im Rahmen von Ermittlungsverfahren bei strafprozessualen Maßnahmen unter Beachtung der damit verbundenen einschlägigen Rechtsvorschriften sichergestellt wurden«.

Die Notwendigkeit zum Knacken oder Umgehen von Verschlüsselungen im Internet seien vom jeweiligen Einzelsachverhalt und dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abhängig.

Dokumente:

[IUM/fs]

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