Institut für Urheber- und Medienrecht

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08.02.2002; 14:48 Uhr
USA: Klage wegen "Maulkorb" in Software-Lizenzbedingungen
Produktbesprechungen sollten nur mit Erlaubnis des Herstellers veröffentlicht werden

In den USA muss sich ein Softwarehersteller vor Gericht gegen den Vorwurf verteidigen, durch seine Lizenzbedingungen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt zu haben. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats New York, Eliot Spitzer, erhob am 7.2.2002 vor dem New York Supreme Court Klage gegen das Softwareunternehmen Network Associates (NAI), dem auch der bekannte Antivirussoftware-Hersteller McAfee gehört. Spitzer wirft NAI vor, seit Jahren in seinen Lizenzbedingungen eine Klausel zu verwenden, nach der Produktbesprechungen und Tests von Programmen des Unternehmens nur mit dessen Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Nach Darstellung des Generalstaatsanwalts ist das Softwarehaus unter Berufung auf diese Bestimmung bereits gegen die Zeitschrift Network World vorgegangen, die einen negativen Testbericht über ein Programm von NAI veröffentlicht hatte. Nach Auffassung von Spitzer verletzt die "Maulkorb"-Klausel der Lizenzbedingungen das von der US-Verfassung gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung. Darüber hinaus wirft der Generalstaatsanwalt dem Unternehmen Verbrauchertäuschung vor, weil es behauptet, die Regelung entspreche geltendem Recht. NAI beruft sich darauf, die Klausel sollte lediglich sicherstellen, dass immer die neueste Version der eigenen Programme getestet würde.

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