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27.12.2014; 21:56 Uhr
Tarifverhandlungen der GEMA mit Konzertveranstaltern gescheitert
Konzertveranstalter werden Schiedsverfahren einleiten - bisherige Tarife gelten 2015 fort

Die seit Mitte 2014 laufenden Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) über die Fortsetzung des Ende 2014 auslaufenden Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik und Wortkabarett sind gescheitert. Wie die GEMA und der VDKD in jeweils eigenen Pressemitteilungen vom 22. Dezember 2014 mitteilen, konnten sich die Parteien hinsichtlich der Gestaltung des so genannten Konzerttarifs U-K nicht einigen. Die GEMA habe daher einen neuen, am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Tarif erlassen, wonach anstelle der bisher nach Besucherzahlen abgestuften prozentualen Beteiligung eine Beteiligung der Autoren von grundsätzlich zehn Prozent an den Bruttoveranstaltungsumsätzen treten soll. Die Erhöhung soll allerdings schrittweise erfolgen. Im Jahr 2015 werden sich die Tarife noch nicht erhöhen. Nach der Neuregelung werden die jährlichen Erhöhungen erst ab dem Jahr 2016 einsetzen und sollen ihr Ziel von zehn Prozent im Jahr 2020 erreichen. Die GEMA verweist hierbei auf den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle aus dem Jahr 2009, der zehn Prozent als Höchstgrenze für eine angemessene Beteiligung der Urheber vorsah.

Dieses Erhöhungsverlangen haben die Verbände bdv und VDKD abgelehnt. Sie werden eigenen Angaben zufolge ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einleiten und einen Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags stellen. 

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