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09.01.2015; 23:03 Uhr
Ultimate Fighting Championship darf in deutschem Fernsehen ausgestrahlt werden
VG München hebt Verbot der BLM auf

Die Formate der Ultimate Fighting Championship sind nicht sittlich fragwürdig und nicht jugendgefährdend. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht München und hob durch Urteil vom 9. Oktober 2014 das durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verhängte Ausstrahlungsverbot auf. Wie die UFC in einer Pressemitteilung vom 8. Januar 2015 berichtet, hielten die Richter die Einstufung von Mixed Martial Arts als Sport für nachvollziehbar. Anders hatte die BLM entschieden, die die vom Sender Sport 1 ausgestrahlten Szenen für gewaltverherrlichend und daher unvereinbar mit dem Leitbild des öffentlichen Rundfunks hielt. 

Garry Cook, Chief Global Brand Officer der UFC, begrüßte das Urteil. Es sei ein Meilenstein für die UFC und die vielen UFC-Fans in Deutschland. Laut der Pressemitteilung hielt das Gericht das ausgesprochene Verbot außerdem für unverhältnismäßig. Die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten. Einer Mitteilung des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 9. Januar 2015 zufolge zeigte sich die BLM irritiert über das Urteil. Unter anderem, weil keine Berufung zugelassen wurde. Die BLM habe angekündigt, die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen. 

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[IUM/kr]

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