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13.01.2015; 14:15 Uhr
Deutscher Journalistenverband kritisiert Leipziger Karikaturenverbot
Ordnungsamt hatte Mohammed-Karikaturen im Rahmen einer Demonstration untersagt - der Bescheid wurde mittlerweile aufgehoben

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hält das inzwischen wieder aufgehobene Karikaturenverbot des Leipziger Ordnungsamts für verfassungswidrig. Einer Pressemitteilung des Verbands vom 12. Januar 2015 zufolge handele es sich hierbei um einen versuchten Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. 

Die kommunale Versammlungsbehörde hatte in einem Bescheid an die Organisatoren einer für den 12. Januar 2015 geplanten Demonstration »das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfender oder böswillig verunglimpfender Plakate, Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel« untersagt. Nach Ansicht des DJV-Bundesvorsitzenden, Michael Konken, hat die Stadt Leipzig mit diesem Karikaturenverbot ihre Kompetenzen überschritten.

Es sei nicht Aufgabe eines Ordnungsamts, über die Zulässigkeit von Mitteln der Satire zu entscheiden. Ein Verbot der Meinungsfreiheit, für die weltweit seit dem Attentat gegen die Redaktion von »Charlie Hebdo« Menschen auf die Straße gingen, sei unglaublich. Unerheblich sei hierbei, dass die Mohammed-Karikaturen von den Islam Gegnern der örtlichen Pegida-Bewegung, Legida (Leipziger gegen die Islamisierung des Abendlandes), benutzt werden sollten.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung hat den Bescheid inzwischen aufgehoben. Wie »die Zeit« am 12. Januar 2015 berichtete, führte er im Sender MDR Info zur Begründung an, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei grundgesetzlich so stark geschützt, dass man hier nicht eingreifen dürfe. Ein Auflagenbescheid gehe an dieser Stelle zu weit. Die Aufhebung des Bescheids wurde vom DJV »mit Erleichterung« aufgenommen. »Ich freue mich«, so Konken in einer weiteren Pressemitteilung vom 12. Januar 2015, »dass das Karikaturenverbot damit aus der Welt ist. Die Kehrtwende des Oberbürgermeisters in dieser Sache war die einzig richtige Entscheidung.« 

 

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