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13.01.2015; 21:36 Uhr
Oracle vs. Google: Supreme Court bittet um Stellungnahme der US-Regierung
Sind »APIs« urheberrechtlich geschützt oder nicht?

Der Rechtsstreit zwischen Oracle und Google wegen angeblicher Copyright-Verletzungen durch Googles Nutzung von Oracles »Java«-Programmierschnittstellen (-»APIs«) in seinem mobilen Betriebssystem »Android« bewegt sich auf höchster Ebene. Nachdem Google im Oktober 2014 den US-Supreme Court in der Sache angerufen hatte, hat sich dieser nun an die US-Regierung gewandt. Wie Reuters am 12. Januar 2015 berichtete, haben die obersten Richter die US-Regierung um eine Stellungnahme gebeten, ob der Fall zur Entscheidung angenommen werden soll. 

Im Jahr 2010 hatte Oracle Google wegen der angeblichen Verwendung von »APIs« aus dem »Java«-Programm in »Android« verklagt. Bei einer »API« handelt es sich um den Teil eines Programms, der dessen Verbindung mit anderen Programmen ermöglicht. Während ein Bezirksgericht im Mai 2012 entschieden hatte (pdf-Datei), dass die streitgegenständlichen »APIs« nicht urheberrechtlich geschützt sind (vgl. Meldung vom 1. Juni 2012), hob ein Berufungsgericht in Washington die Entscheidung zwei Jahre später wieder auf (siehe Entscheidung vom 9. Mai 2014). Wie ZDnet am 13. Januar 2015 berichtete, hatte Google im Oktober 2014 an den Supreme Court geschrieben, dass es niemals Innovationen hätte vorantreiben können, wenn es das Urteil des Berufungsgerichts bereits bei der Gründung von Google Inc gegeben hätte. 

 

Dokumente:

[IUM/kr]

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