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22.02.2015; 21:05 Uhr
Deutscher Bühnenverein fordert Reform des Urheberrechts in Reaktion auf »Baal«-Rechtsstreit
»Reform des Urheberrechts mehr als überfällig«

In Reaktion auf den Rechtsstreit wegen der Inszenierung des Brecht-Stücks »Baal« am Residenztheater in München (vgl. Meldung vom 18. Februar 2015), meldet sich der Deutsche Bühnenverein (Bühenenverein) zu Wort und plädiert für eine Reform des Urheberrechts. Einer Pressemitteilung vom 20. Februar zufolge hält der Verein ein Handeln des Gesetzgebers für mehr als »überfällig«. »Seit Jahren weigert sich der Gesetzgeber, die für die Theater drängenden Fragen des geltenden Urheberrechts anzugehen. Das kann so nicht weitergehen«, erklärt der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin. Durch den Rechtsstreit werde offensichtlich, wie sehr das Urheberrecht mittlerweile die Freiheit der Kunst behindere. Ziel der Aufführung eines seit Jahrzehnten existierenden Werkes müsse es sein, es mit der heutigen Sicht eines Regisseurs auf die Welt zu konfrontieren. Brecht sei bereits fast 60 Jahre tot. Dass die Erben aufgrund des Urheberrechts einen Verzicht auf die Verwendung fremder zusätzlicher Textfragmente fordern könnten, werde der in Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Freiheit der Kunst nicht gerecht, auf die sich der Regisseur berufen könne. 

Auch darüber hinaus sieht der Bühnenverein einen Reformbedarf des Urheberrechts. So sei der Livestream einer Aufführung nach wie vor mit erheblichen urheberrechtlichen Problemen behaftet, auch wenn alle an der Aufführung Beteiligten angemessen bezahlt worden seien. Nur durch komplizierte vertragliche Vereinbarungen mit allen Beteiligten sei es möglich, Ausschnitte im Internet zu zeigen, um für die Aufführung zu werben. »Das Urheberrechtsgesetz befindet sich in dieser Hinsicht noch auf einem Stand der grauen Vorzeit heutiger moderner Informationsmedien«, so Rolf Bolwin.

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[IUM/kr]

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