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07.04.2015; 19:56 Uhr
Europe versus Facebook: LG Wien verhandelt über die Klage der Datenschutzaktivisten
Über 25.000 Facebooknutzer haben sich der Sammelklage wegen angeblicher Verstöße gegen EU-Datenschutzregelungen angeschlossen

Das Landgericht Wien (LG Wien) hat am 9. April 2015 über die Klage des Österreichers Max Schrems gegen Facebook Europe wegen angeblicher Verstöße gegen EU-Datenschutzregelungen durch das soziale Netzwerk verhandelt. Die Initiative »Europe versus Facebook«, ein Projekt von Max Schrems, hatte eine Sammelklage gegen Facebook, Dublin eingereicht. Der Klage haben sich bisher über 25.000 Facebook-Nutzer angeschlossen. Sie sind der Ansicht, dass Facebook gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, indem u.a. Daten ohne entsprechende Zustimmung der Nutzer gesammelt werden und bspw. an US-Behörden weitergereicht werden. Formal handelt es sich hierbei um eine Schadensersatzklage mit einem eher symbolischen Betrag von 500 Euro pro Kläger (vgl. auch Meldung des Instituts vom 24. November 2014). Einem Bericht des »Standard« zufolge beschäftigte sich das LG am ersten Verhandlungstag jedoch noch nicht mit dem Datenschutz. Das Gericht muss zunächst seine Zuständigkeit klären. »Die vom Kläger konstruierte Sammelklage ist unzulässig«, zitiert der »Standard« Facebook-Anwalt Nikolaus Pitkowitz. Das Unternehmen bringt vor, es sei nicht möglich, dass der Kläger in Österreich einen Zivilprozess nach Vorbild einer US-Sammelklage führe. Die anderen Facebook-Nutzer müssten in ihrem Heimatland klagen. Dem Standard zufolge wies der Anwalt Schrems', Wolfram Proksch, dieses Argument zurück: »Wir sind der Meinung, das Gericht ist zuständig, und zwar sehr wohl auch für alle Ansprüche von Verbrauchern, die Max Schrems abgetreten wurden.« Man versuche den Klagen über formalrechtliche Vorwände aus dem Weg zu gehen. »Facebook möchte nicht geklagt werden können.«

Mit einem Urteil wird dem Bericht zufolge erst in sechs Wochen gerechnet, da Facebook nun drei Wochen Zeit hat, um Übersetzungen von eingereichten Dokumenten der klagenden Partei vorzulegen. Die Frist der Kläger, um hierauf zu reagieren, beträgt ebenfalls drei Wochen. 

Das Wiener Verfahren ist das zweite Verfahren, das Schrems wegen Datenschutzes gegen Facebook führt. Zunächst hatte er 2011 Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde eingelegt, da Facebook sein US-externes Geschäft von Irland aus betreibt. Dieses Verfahren liegt nun beim Europäischen Gerichtshof. 

Der Österreicher hatte nicht empfunden, dass sich die irische Behörde wirklich mit seinem Anliegen beschäftigte. Daher habe er den Zivilprozess in Wien initiiert. Neben den bereits 25.000 Facebook-Nutzern, die sich der Sammelklage bereits angeschlossen haben, gibt es laut dem »Standard« noch 50.000 weitere Interessenten. Facebook sieht nun die Gefahr, dass »zwei widersprüchliche Entscheidungen« gefällt werden. 

Das soziale Netzwerk hat sich bereits mit mehreren Klagen wegen Datenschutzes auseinandersetzen müssen. Während das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holsteins (ULD) mit seinem Vorgehen gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook gescheitert war, hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte (vgl. die Meldung 19. Dezember 2012), Prof. Dr. Johannes Caspar mit seinem Begehren Erfolg. Er war gegen die automatische Gesichtserkennung von Facebook vorgegangen (vgl. die Meldung vom 3. August 2011), was dazu geführt hatte, dass Facebook diese für ganz Europa abgestellt hatte.

Dokumente:

[IUM/kr]

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