mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.04.2015; 13:57 Uhr
Frühere Antragstellung eines Journalisten auf Informationsherausgabe begründet keinen Anspruch auf Aktualitätsvorsprung
VG Berlin: Staat trifft Neutralitätspflicht gegenüber Trägern der Pressefreiheit

Hat ein Journalist einen früheren Antrag auf Information gestellt als die Konkurrenz, so gibt ihm dies keinen Anspruch auf einen Aktualitätsvorsprung. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) durch Urteil vom 12. März 2015 entschieden (VG 27 K 183.12 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der Kläger ist einer Pressemitteilung des VG Berlin vom 9. April 2015 zufolge Reporter eines großen Boulevardblattes. Er hatte zeitgleich mit einem Journalisten einer anderen Zeitschrift die von ihm beim Bundeskanzleramt früher erbetene Information bekommen. Mit seiner Klage geht er gegen diese Gleichbehandlung vor. Seiner Ansicht nach, hätte er vor seinem Konkurrenten informiert werden müssen. Die parallele Information berühre seine Recherche und seine wirtschaftlichen Interessen. Dem setzte das Bundeskanzleramt entgegen, dass es die Praxis des Bundeskanzleramtes sei, die Antragstellern die Information zu gewähren, wenn und soweit die Anträge bescheidungsreif seien. Betreffe die Prüfung von Unterlagen mehrere Auskunftsbegehren zum selben Aktenbestand, erhielten die verschiedenen Antragssteller die Information parallel und damit zeitgleich, bei gleichzeitiger Bescheidungsreife.

Zu Recht, wie die 27. Kammer des VG Berlin in diesem Fall bestätigte. Die Richter stützten sich hierbei auf die Neutralitätspflicht des Staates gegenüber den Trägern der Pressefreiheit. Wegen des Verbots der Einflussnahme auf Inhalt und Gestaltung einzelner Presseerzeugnisse sei es staatlichen Stellen verboten, zwischen einzelnen Trägern der Pressefreiheit bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang zu erteilender Informationen zu differenzieren und damit gezielt einen Aktualiätsvorsprung zu gewähren. Der Kläger, der seinen Antrag früher gestellt habe als sein Konkurrent, habe tatsächlich zahlreiche Dokumente früher erhalten als dieser. Die gleichzeitige Herausgabe von Dokumenten sei erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die gleichzeitige Entscheidung über zeitgleich entscheidungsreife Anträge entspreche den Grundsätzen der Effizienz und Effektivität des Verwaltungsverfahrens. Das Risiko paralleler Recherche und des Verlustes der Exklusivität einer Recherche liege in der Sphäre der Presse. 

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5393:

https://www.urheberrecht.org/news/5393/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.