mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.04.2015; 21:02 Uhr
OLG Hamburg: Gebrauchtverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern zustimmungspflichtig
Börsenverein: Entscheidung ist Erfolg für die gesamte Buchbranche

Downloads digitaler Bücher und Hörbücher dürfen nicht weiterverkauft werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg durch Beschluss vom 24. März 2015 entschieden (Az.: 10 U 5/11 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) in einer Pressemitteilung vom 14. April 2015 erklärt, handelt es sich bei der Entscheidung um die dritte rechtskräftige Abweisung entsprechender Klagen der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ebenso haben das OLG Hamm durch Urteil vom 15. Mai 2014 (Az.: I 22 U 60/13, ZUM 2014, 715 mit Anmerkung Biehler, Apel ZUM 2014, 727 - Vorinstanz LG Bielefeld vom 5. März 2013, ZUM 2013, 688 - Volltext bei Beck Online, vgl. Meldung vom 22. April 2013) und das OLG Stuttgart, (Urteil vom 3. November 2011, ZUM 2012, 811 - Volltext bei Beck Online) entschieden.

Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, bezeichnete die Hamburger Entscheidung als einen Erfolg für die gesamte Buchbranche. Digitale Bücher könnten praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen »Gebrauchtmarkt« gäbe. Das OLG Hamburg habe sich in seiner Entscheidung besonders deutlich der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen und habe die Berufung der Verbraucherzentrale gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mangels Erfolgsaussicht abgewiesen.

Auf europäischer Ebene sei die Entwicklung allerdings noch unklar. Mit Spannung wird der Ausgang eines Vorabentscheidungsverfahrens zu einem gleich gelagerten Fall aus den Niederlanden erwartet. »Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da sie unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland durchschlägt. Wir erwarten von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an dem EuGH-Verfahren beteiligt und klar Stellung zugunsten der Urheber von E-Books bezieht. Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen«, so Sprang.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5397:

https://www.urheberrecht.org/news/5397/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.