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23.04.2015; 19:44 Uhr
Zeitungsverleger sehen bei EU-Urheberrechtsreform Eingriffe zu ihren Lasten
BDZV: Urheberrecht darf nicht geschleift werden

Einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) vom 23. April 2015 zufolge, stemmen sich die Zeitungsverleger gegen Eingriffe zu ihren Lasten durch die Reform des europäischen Urheberrechts. "Kulturgüter und geistige Leistungen dürfen nicht kostenlos sein", so Valdo Lehari jr., Vizepräsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbands (ENPA) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Hierbei beziehen sich die Verlage vornehmlich auf die Vorschläge der Europaabgeordneten Julia Reda vom Januar 2015 (vgl. Meldung vom 20. Januar 2015). Diese wolle die Verwendung von Fotos, Filmausschnitten und Texten erleichtern und die Regeln in der EU einheitlich gestalten. Hierzu gehörten einheitliche Schutzfristen und Urheberrechtsschranken in ganz Europa und neue Ausnahmen für die Online-Ausleihe und die automatisierte Auswertung von Text und Daten (text and data mining). 

Nach Ansicht Leharis missachtet der Entwurf "in erschreckendem Maße" die Bedeutung des Urheberrechts für den Erhalt der Medienlandschaft. Hoffnung setzten die Verleger dagegen in den zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU). "Wir wissen das Thema bei Oettinger in guten Händen", so Lehari. Angesichts des digitalen Wandels sollte das Urheberrecht ausgeweitet und nicht eingeschränkt werden. Der Vizepräsident des ENPA sieht in dem in Deutschland und Spanien geltenden Leistungsschutzrecht für Presseverleger einen "wichtigen Schritt, um journalistische Produkte in der digitalen Welt besser zu schützen". Es sei aber wichtig, dass nun die anderen Länder folgten.

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