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27.05.2015; 22:02 Uhr
US-Regierung nimmt Stellung zum Fall Google gegen Oracle
Generalstaatsanwalt spricht sich gegen Verhandlung vor dem US Supreme Court aus

Im Rechtsstreit zwischen Oracle und Google wegen angeblicher Copyright-Verletzungen durch Googles Nutzung von Oracles »Java«-Programmierschnittstellen (-»APIs«) hat die US-Regierung nun Stellung genommen. Wie Reuters am 26. Mai 2015 berichtet, hat sich der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten Donald Verrilli gegen die Annahme des Falles durch den Supreme Court ausgesprochen und sich auf die Seite von Oracle gestellt. 

Nachdem Google den US Supreme Court im Oktober 2014 in der Sache angerufen hatte, hatte sich dieser an die US-Regierung gewandt und um eine Stellungnahme gebeten, ob der Fall zur Entscheidung angenommen werden soll. 

Im Jahr 2010 hatte Oracle Google wegen der Verwendung von »APIs« aus dem »Java«-Programm in »Android« verklagt. Bei einer »API« handelt es sich um den Teil eines Programms, der dessen Verbindung mit anderen Programmen ermöglicht. Während ein Bezirksgericht im Mai 2012 entschieden hatte (pdf-Datei), dass die streitgegenständlichen »APIs« nicht urheberrechtlich geschützt sind (vgl. Meldung vom 1. Juni 2012), hob ein Berufungsgericht in Washington die Entscheidung zwei Jahre später wieder auf (siehe Entscheidung vom 9. Mai 2014). Nach Ansicht des Berufungsgerichts unterliegen die Java-»APIs« dem Urheberrecht. Eine »fair use«-Nutzung durch Google sei nicht gegeben. Google hatte im Oktober 2014 an den Supreme Court geschrieben, dass es niemals Innovationen hätte vorantreiben können, wenn es das Urteil des Berufungsgerichts bereits bei der Gründung von Google Inc. gegeben hätte. 

Die US-Regierung sieht laut Reuters die Ansicht von Google, wonach »APIs« nicht urheberrechtsschutzfähig sind, nicht als relevant an. Eine Überprüfung durch den Supreme Court sei nicht notwendig. Zwar habe Google wichtige Bedenken hinsichtlich der Tragweite der Durchsetzung eines Urheberrechts von Oracle vorgebracht. Diese könnten allerdings im Rahmen des Verfahrens vor einem Bundesgericht in San Francisco vorgebracht werden, bei dem Google die Anwendung der »fair use«-Ausnahmen des Urheberrechts für die Nutzung der »APIs« anführt. Erst wenn hier alle Punkte geklärt seien, könne der Supreme Court gegebenenfalls später über alle relevanten rechtlichen Gesichtspunkte entscheiden.

Dokumente:

[IUM/kr]

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