mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.07.2015; 21:11 Uhr
VG Berlin bejaht Filmabgabe auch für Covermount-DVDs
Verlag muss Abgabe für DVDs als Zeitschriftenbeilage zahlen

Auch Spielfilm-DVDs, die als Zeitschriftenbeilage (sog. Covermounts) vertrieben werden, sind nach dem Filmförderungsgesetz abgabepflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut eigener Pressemitteilung vom 9. Juli 2015 (Urteil vom 23. Juni 2015, Az.: VG 21 K 137.14 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der betroffene Verlag sei in diesem Fall ein Teil der Filmindustrie. Auf das konkrete Geschäftsmodell kommt es nach Ansicht der Richter für die Abgabepflicht nicht an.

Im Fall hatte ein Verlag geklagt, der in seinem Programm Zeitschriften führte, denen er Spielfilm-DVDs beifügte. Gegen die Forderung der Filmförderungsanstalt, eine Filmabgabe zu zahlen, hatte der Verlag Klage eingereicht. Die Filmförderungsanstalt hatte die Höhe der Filmabgabe auf Grundlage einer Schätzung der Umsätze beziffert. Der klagende Verlag machte geltend, er sei ein Verlagsunternehmen und kein Unternehmen der Filmwirtschaft, auf die das Filmförderungsgesetz abziele. Außerdem würden die DVDs auch nicht verkauft, sondern in der Regel kostenlos als Bonus abgegeben. Die DVDs seien zudem nur eine »mediale Verlängerung« zu den redaktionellen Inhalten der Zeitschriften. 

Das VG Berlin hat die Klage nun abgewiesen. Nach Ansicht der 21. Kammer ist es für die Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe unerheblich, dass die Klägerin kein (originäres) Unternehmen der Film- und Videowirtschaft sei, sondern ein Presseunternehmen. Das Filmförderungsgesetz folge nicht kartell-, steuer- oder presserechtlichen Grundsätzen, sondern erfasse jeden, der Filme vertreibe, als Teil der Filmindustrie. Auf das konkrete Geschäftsmodell komme es nicht an. Weiter liege es auf der Hand, dass die Klägerin vom Vertrieb der Spielfilm-DVDs und von Erfolgen des deutschen Films profitiert habe und damit im weiteren Sinne Nutznießer der Filmabgabe sei.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5439:

https://www.urheberrecht.org/news/5439/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.