mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.10.2015; 20:54 Uhr
Google gewinnt »Google Books«-Streit in zweiter Runde
Online Dienst »Google Books« fällt unter »Fair Use«-Doktrin

In dem seit 2005 andauernden Rechtsstreit um Googles Digitalisierung von Büchern zum Zweck der Buchsuche (»Google Book Search«) konnte der Internetriese auch in der Berufungsinstanz einen Erfolg erringen. Wie die New York Times am 16. Oktober 2015 berichtet, hat das US-Berufungsgericht des zweiten Gerichtsbezirks am selben Tag entschieden, dass der Online Dienst, mit dem Google Bücher scannt, digitalisiert und auszugsweise online bereitstellt, zulässig ist, da er durch die »Fair Use«-Doktrin geschützt sei. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Richters Denny Chin aus dem Jahr 2013 (vgl. die Meldung vom 15. November 2013). 

»Der der Öffentlichkeit zugängliche Text ist auf Ausschnitte limitiert und die damit einhergehende Nutzbarkeit ersetzt nicht die geschützte Nutzung der Originale«, erklärte Richter Pierre N. Leval gegenüber der New York Times. Gleichzeitig erlaubte es der Dienst den Nutzern zu entscheiden, ob das Werk für sie von Interesse sei.

Die  US-Autorenvereinigung Authors Guild hatte insbesondere gefordert, dass Google für die Nutzung geschützter Werke bezahlt. Eingescannte Bücher sollten nicht mehr ohne Weiteres verbreitet werden können. Die Autorenvereinigung machte zum Vorwurf, dass sich über mehrfache Anfragen aus den von der Google-Buchsuche gelieferten Textauszügen nahezu das gesamte Werk zusammenfügen lasse. Dem folgten die Richter nun auch in der zweiten Instanz nicht. 

Laut der New York Times kündigte die Authors Guild bereits den Gang zum Supreme Court an. Mary Rasenberger, Geschäftsführerin des New Yorker Standorts erklärte, dass die blühende Literaturkultur Amerikas auf den Schutz des Urheberrechts zurückzuführen sei. »Wir sind sehr niedergeschlagen, dass das Gericht die gravierenden Auswirkungen die die Entscheidung, sollte sie bestehen bleiben, auf das Urheberrecht als Leistungsanreiz und letztlich unser Literaturerbe haben könnte, nicht verstehen konnte.«

Indem das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz bestätigte, folgten die Richter dem Grunde nach der Argumentation von Google. Laut Richter Chin kopiert »Google Books« die Werke nicht, vielmehr habe der Dienst etwas Neues erschaffen, indem er den ›Text zum Einsatz in der Forschung in Daten verwandelt‹, so die Urteilsbegründung. Die Autoren würden sogar von der Digitalisierung profitieren. Durch die Datenbank würden sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen und Leser eröffnen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. 

Laut einer Stellungnahme von Google sieht der Suchdienstbetreiber in der Entscheidung die Nutzeraussagen bestätigt: »Google Books« liefert einen nützlichen und einfachen Weg Bücher zu finden, die sie lesen und kaufen möchten, wovon die Urheberrechtsinhaber profitieren. Wir sind zufrieden, dass das Gericht bestätigt hat, dass das Projekt von der »Fair Use«-Doktrin geschützt ist, indem es als »Karteikatalog des digitalen Zeitalters dient«. 

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5478:

https://www.urheberrecht.org/news/5478/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.