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26.10.2015; 19:45 Uhr
Thüringen möchte per Bundesratsinitiative die vollständige Aufhebung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber erreichen
Ziel ist es, die Haftung »ohne Hintertür und Einschränkungen« aufzuheben

Es kommt wieder Bewegung in die Diskussion zum Entwurf zum zweiten TMG-Änderungsgesetz (2. TMGÄndG) in der Fassung vom 15. Juni 2015. Die Bundesregierung hatte den Entwurf zur geplanten Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz am 16. September 2015 verabschiedet (vgl. Meldung vom 16. September 2015). Nun möchte das Land Thüringen laut einem Bericht der »Thüringer Allgemeinen« vom 25. Oktober 2015 mit einer Bundesratsinitiative die Möglichkeiten für mehr öffentlich zugängliche WLAN-Angebote in Deutschland verbessern. Demzufolge erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), dass die vollständige Aufhebung der Störerhaftung für die Anbieter von drahtlosen Internetzugängen angestrebt werde. Thüringen werde in der Länderkammer entsprechende Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz der Bundesregierung vorlegen. 

Tiefensee beklagt, dass WLAN-Betreiber nach den aktuellen Regelungen jederzeit für rechtswidrige Aktionen von Nutzern, etwa für illegale Downloads, in Haftung genommen werden könnten. »Das ist ungefähr so, als müsste ein Landkreis oder eine Kommune als Eigentümerin einer Straße für die Geschwindigkeitsüberschreitungen der Autofahrer geradestehen«, so Tiefensee. Das Ziel von Thüringen sei es, die Haftungsklausel »ohne Hintertür und Einschränkungen« aufzuheben. Der »Thüringer Allgemeinen« zufolge geht es Tiefensee dabei um die Gleichstellung der Betreiber von WLAN-Zugängen mit den Anbietern kabelgebundener Internetzugänge. So hätten die Betreiber bspw. von Glasfasernetzen bei rechtswidrigen Aktionen der Internetnutzer keine juristischen Konsequenzen zu fürchten. Die bisherigen Freistellungsregelungen sollten um einen grundsätzlichen Haftungsausschluss für solche Fälle ergänzt werden, in denen ein Nutzer ohne bewusste oder willentliche Beteiligung des Netzbetreibers den Internetzugang rechtswidrig nutzt.

Der Gesetzentwurf des Bundes enthält nach Ansicht des Wirtschaftsministers unklare neue Haftungstatbestände. Es solle etwa die Haftung für »gefahrgeneigte Dienste« verschärft werden.

Dokumente:

[IUM/kr]

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