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13.11.2015; 11:45 Uhr
Österreich: Verwertungsgesellschaften und Bundesgremien einigen sich auf Speichermedienvergütung
Tarife sind ab Oktober 2015 gültig

Wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am 9. November 2015 berichtet, haben sich die österreichischen Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des Maschinenhandels in der WKÖ auf Tarife für die sogenannte Speichermedienvergütung geeinigt. Damit werde erstmals in Österreich auf Speichermedien in Mobiltelefonen, Computerfestplatten und Speicherkarten sowie einigen weiteren Medien, auf denen private Kopien geschützter Werke gespeichert werden können, ein finanzieller Ausgleich für die Kunstschaffenden und Künstler erhoben.

Die Obmänner des Bundesgremien zeigen sich mit der Einigung zufrieden. Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, sieht in der Speichermedienvergütung einen deutliche Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf. Zu nennen sei hier bspw. eine maximale Obergrenze für Vergütungsansprüche mit 29 Millionen Euro jährlich. Ulrich Fuchs, Obmann des Bundesgremiums des Maschinenhandels stellt die »nun endlich« eingeführte »Rechtssicherheit für die österreichischen Betriebe«, die die Einigung mit sich bringt, in den Vordergrund. »Dies war unser vorrangiges Ziel, um die Branche zu unterstützen.« Diese Sicht teilt laut der Pressemitteilung Georg Schennet, Landesgremialobmann in Wien und einer der Hauptverhandler. Für beide Obmänner sind die vereinbarten Tarife ein guter Kompromiss zwischen Künstler- und Wirtschaftsinteressen.

Gerhard Brischnik, der als Vertreter des Fotohandels an den Verhandlungen beteiligt war, weist darauf hin, dass Digitalkameras auch weiterhin nicht mit der Speichermedienvergütung belegt werden. Anderenfalls wäre ein »massiver Wettbewerbsnachteil« eingetreten. Zwar seien Speicherkarten und digitale Bilderrahmen in die Speichermedienabgabe neu aufgenommen worden. Hier seien die Verhandlungen aber im Sinne einer vernünftigen Wettbewerbs verlaufen.

Zwar müssten die neuen Tarife noch von beiden Seiten in den entsprechenden Gremien genehmigt werden. Dennoch gingen die Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien von Bestand der folgenden Tarife pro Stück aus: Für integrierte Speicher in PCs, Notebooks, Desktops und Laptops werden pro Gerät fünf Euro erhoben. Bei Festplatten aller Art sowie Wechselfestplatten wurde ein Betrag von 4,50 Euro vereinbart. Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- oder Videoabspielfunktion führen zu einer Abgabe von 2,50 Euro. Für Speicherkarten werden jeweils 35 Cent fällig.

3,75 Euro beträgt die Abgabe für integrierte Speicher in Media Tablets. Auch wurden Smartwatches (1 Euro) sowie digitale Bilderrahmen (2 Euro) in den Katalog aufgenommen. Eine Abstufung je nach Speicherkapazität wird für die neuen Medien nicht gelten. Es handele sich um Stücktarife unabhängig vom genauen Speichervolumen.

Die neuen Tarife sollen rückwirkend ab 1. Oktober 2015 und zumindest bis Ende des Jahres 2016 gelten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 werden dann die ersten Erfahrungen mit der neuen Vergütung von beiden Seiten evaluiert.

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