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19.11.2015; 09:20 Uhr
Helmut Kohl fordert fünf Millionen Schadensersatz im Streit um die Altkanzler-Biographie
Passagen in »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« haben das politische Lebenswerk Kohls und seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt

In dem Streit um die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten Dr. Helmut Kohls in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« zwischen dem Altkanzler und seinem Biographen, Dr. Heribert Schwan, dessen Co-Autoren Tilman Jens und dem Verlag Random House, fordern die Anwälte Kohls nun Schadensersatz. Wie »Spiegel Online« am 17. November 2015 mitteilt, geht es laut einer »Spiegel Online« vorliegenden Klageerweiterung um mindestens fünf Millionen Euro Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Köln hatte am 5. Mai 2015 in zweiter Instanz entschieden, dass sämtliche streitgegenständlichen Zitate nicht mehr in dem Buch veröffentlicht werden dürfen (Az.: 15 U 193/14 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Hinsichtlich des Umfangs der konkret untersagten Äußerungen ist der 15. Zivilsenat des OLG Köln damit über die erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln (Az.: 14 O 315/14) hinausgegangen. 

Nach dem erstinstanzlichen Urteil dürfen Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens einen Großteil von Kohls Äußerungen nicht mehr in dem Buch veröffentlichen. Der zur der Verlagsgruppe Random House gehörende Heyne-Verlag darf den Bestseller nach der Entscheidung nicht mehr ausliefern. Die Äußerungen waren Dr. Schwan im Rahmen seiner Arbeit an den Memoiren von Helmut Kohl zwischen 2000 und 2001 zur Verfügung gestellt worden. Im Verhältnis zu dem Ghostwriter Dr. Schwan ergebe sich der Anspruch auf Unterlassung der Verwendung sämtlicher Zitate aus der konkludent verabredeten vertraglichen Geheimhaltungspflicht. Gegenüber Tilman Jens und dem Random House Verlag folge das Verbot aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers in Form der Vertraulichkeitssphäre und des Rechts am gesprochenen Wort (vgl. die Meldung vom 5. Mai 2015).

Wie »Spiegel Online« mitteilt, beziehen sich die Anwälte in der Schadensersatzklage auf den »entstandenen immateriellen Schaden« durch über hundert Passagen des Buches, in denen der Altkanzler hart mit anderen Politikern und Persönlichkeiten ins Gericht geht. Diese hätten nicht nur »partei- und regierungsschädigende Auswirkungen«, sondern hätten auch das politische Lebenswerk Kohls sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt.

Der Justiziar von Random House, Rainer Dresen, bezeichnete die geforderte Summe gegenüber »Spiegel Online« als »nicht seriös«. Man sehe der Klage gelassen entgegen. Weiter wies er darauf hin, dass in einem Schadensersatzverfahren alle Passagen einzeln darauf überprüft werden müssten, ob sie das Persönlichkeitsrecht des Altkanzlers »besonders schwerwiegend verletzten«. Dies sei bislang nicht geklärt.

Dokumente:

[IUM/kr]

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