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07.12.2015; 21:29 Uhr
DIVSI legt »Digitalen Kodex zum Recht auf Vergessenwerden« vor
Empfehlungen für die Löschung von Links auf Online-Inhalte

Im Jahr 2013 hat das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) in Kooperation mit Partnern und Experten aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens das Projekt »Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex« ins Leben gerufen. Nach der ersten Projektphase, deren Ziel es war auszuloten, ob ein Digitaler Kodex überhaupt ein geeignetes Mittel ist, verbindliche Regeln im Internet auszuhandeln und durchzusetzen, befasst sich DIVSI seit November 2014 damit, die gesamte Thematik anhand konkreter Beispiele detaillierter zu untersuchen. Mit seinem Abschlussbericht zum Themenpapier »Das Recht auf Vergessenwerden« bündelt DIVSI die umfassenden Ergebnisse zu den Überlegungen zum »Recht auf Vergessenwerden« und schlägt konkrete Regeln für Löschungen vor.

Der Bericht enthält u.a. Verfahrensregeln für Suchmaschinen unter welchen Umständen diese Links auf Online-Inhalte entfernen müssen. Dabei werden Mindeststandards für Löschverfahren und Abwägungskriterien beachtet. Dies berichtet auch »Heise Online«. So soll nach dem Abschlussbericht zum »Recht auf Vergessenwerden« eine Löschpflicht nur bei natürlichen Personen bestehen, wobei die Rolle des Antragsstellers in der Öffentlichkeit berücksichtigt werden müsse. Anträgen von Privatpersonen müsse demnach generell stattgegeben werden. DIVSI spricht sich ferner für außergerichtliche Streitbeilegungen aus, an die sich Betroffene wenden können. In den EU-Mitgliedstaaten sollen hierfür außergerichtliche, staatlich finanzierte sowie gesetzlich abgesicherte Schiedsstellen eingerichtet werden, deren Kodex aber von privaten Akteuren ausgehandelt wurde.

Derzeit sorgen die Landesdatenschutzbeauftragten für eine außergerichtliche Streitbeilegung. Mangels ausreichender Kapazitäten bleibt jedoch eine Vielzahl von Anträgen von Betroffenen liegen, so »Heise Online«. Darüber hinaus steht diese Rolle der Ladesdatenschutzbeauftragten unter scharfer Kritik verfassungsrechtlicher Natur. »Gleichzeitig Datenschutz und Informationsfreiheit kann niemand«, zitiert »Heise Online« den Jura-Professor Thomas Hoeren. Diese Situation will DIVSI durch seine aktuellen Empfehlungen ändern.

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